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Good to Know
Dauer
7
Min.
Autor
Celine Ndakwa
Veröffentlicht
20.11.2024

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz...what?

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz...what?
Copyright pexels-brettjordan-9220441

Vorwort

Ab dem 28. Juni 2025 heißt es für viele Unternehmen: Web-Barrierefreiheit ist kein „Nice-to-have“ mehr, sondern ein MUSS. Und bevor ihr euch Sorgen macht: Keine Panik – nicht jedes Unternehmen ist betroffen. Nur B2C-Unternehmen sind hier in der Pflicht. Doch was heißt das eigentlich für eure Website, euren Web-Shop oder eure Web-App? Wie genau sieht barrierefreies Design aus? Und warum lohnt es sich, eure Online-Präsenz schon jetzt auf Vordermann zu bringen? Hier gibt’s die Facts!

Ja, ihr habt richtig gelesen. Ab dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Websites und digitale Angebote nicht nur Wunschdenken, sondern gesetzliche Pflicht. Aber bevor Panik aufkommt: Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft nicht jede Seite, sondern ist primär für B2C-Unternehmen relevant.

Barrierefreiheit? – Was bedeutet das überhaupt?

Wusstet ihr, dass in Deutschland fast 10 % der Menschen eine Schwerbehinderung haben? Das sind Millionen, für die viele Websites schlichtweg unzugänglich sind. Und was heißt Barrierefreiheit in diesem Kontext genau? Ganz einfach: digitale Zugänglichkeit für alle. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Starke Kontraste für bessere Lesbarkeit
  • Alternativtexte für Bilder, damit Screenreader den Inhalt erläutern
  • Videos mit Untertiteln oder Audiobeschreibungen
  • Navigation per Tastatur – für User, die keine Maus nutzen können.

Es geht darum, Websites so zu gestalten, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten sie nutzen können. Und genau da setzt das BFSG an.

Was ist das BFSG?

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) und verfolgt ein klares Ziel: mehr digitale Teilhabe. Menschen mit Einschränkungen sollen nicht außen vor bleiben, wenn es um den Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen geht. So wird die Inklusion gestärkt – und euer Online-Auftritt für alle zugänglich gemacht. Kurz und knapp: Ab 2025 gelten für viele Websites und Apps im B2C-Bereich klare Regeln, wie Barrierefreiheit umgesetzt werden muss.

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Welche Unternehmen sind betroffen?

Das Gesetz richtet sich an den B2C-Bereich. Heißt konkret: Wenn euer Online-Shop, eure Buchungsseite oder digitale Dienstleistung an Endkunden geht, dann gilt für euch das BFSG. Wer ausschließlich im B2B-Bereich unterwegs ist, kann erstmal durchatmen – ihr seid vorerst nicht betroffen. Ausnahmen gibt es auch für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro.

Wie sieht “barrierefrei” in der Praxis aus?

Das BFSG orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die drei Level vorschreiben:

  • Level A – Die Grundanforderungen, die jede Website erfüllen muss.
  • Level AA – Der Standard für die private Wirtschaft (ja, das seid ihr).
  • Level AAA – Das absolute Maximum, aber optional.

Websites und Apps müssen also so gestaltet sein, dass sie für alle bedienbar und verständlich sind. Die wichtigsten Punkte noch einmal:

  • Klare Kontraste und große Schrift: Für eine optimale Lesbarkeit auf allen Geräten.
  • Texte für Screenreader: Für Menschen mit Sehbehinderungen ein absolutes Muss.
  • Navigation per Tastatur: Nicht jeder kann oder will eine Maus nutzen.
  • Alt-Texte für Bilder: So können auch Menschen mit Sehbehinderungen die Inhalte erfassen.
  • Videos mit Untertiteln oder Audiobeschreibungen

Wieso lohnt sich das Ganze?

Klar, das BFSG macht’s ab 2025 verpflichtend, aber Barrierefreiheit hat auch klare Vorteile:

  • Erweiterte Zielgruppe: Mehr User können euer Angebot nutzen. Klingt doch gut, oder?
  • Bessere User Experience: Barrierefreie Seiten sind oft auch intuitiver für alle.
  • SEO-Boost: Suchmaschinen ranken barrierefreie Seiten häufig besser, da sie strukturiert und nutzerfreundlich aufgebaut sind.
  • Positives Image: Zeigt, dass ihr ein modernes Unternehmen seid, das Inklusion ernst nimmt.

Zeitplan und Konsequenzen

Der Countdown läuft: Der Stichtag für das BFSG ist der 28. Juni 2025. Spätestens dann muss eure Website barrierefrei sein – und das gilt auch für bereits bestehende Inhalte, die bis Mitte 2030 angepasst werden müssen. Und was passiert, wenn ihr das ignoriert? Tja, dann wird’s teuer. Die Marktüberwachungsbehörden werden die Einhaltung prüfen, und Verstöße können Strafen von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen. Das ist eine Menge – und sicher ein Grund mehr, das Ganze ernst zu nehmen!

Fazit: Accessibility ist mehr als nur Gesetz – es ist eure Chance!

Barrierefreiheit ist nicht nur ein Gesetz, sondern auch eine Chance, eure Website einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Und die positiven Effekte? Eine barrierefreie Seite punktet oft auch bei der User Experience und ist gleichzeitig ein starkes Signal für Inklusion. Das BFSG mag also wie ein Muss wirken – wir sehen es als Chance, euer Unternehmen fit für alle User zu machen. Falls ihr jetzt denkt: „Klingt wichtig, aber wie gehen wir das an?“ – genau dafür sind wir da. Wir von Wagemut helfen euch, die Anforderungen des BFSG zu verstehen und umzusetzen. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass eure Website ab 2025 für alle zugänglich ist.

Lust auf mehr Infos oder direkt loslegen? Meldet euch – wir beraten euch gern und finden den besten Weg zur barrierefreien Website!

Quellenangabe:

  • https://voll.digital/wissen/barrierefreiheit-website-pflicht
  • https://bfsg-gesetz.de/
  • https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/SharedDocs/Downloads/DE/Externe-Veroeffentlichungen/bmas-leitlinien-bfsg.pdf?__blob=publicationFile
  • https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/FAQ/faq_node.html

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