AGB
1. Allgemeines
Die wagemut GmbH, Burgunderstraße 31, 40549 Düsseldorf, (nachfolgend wagemut genannt) erbringt als Agentur für Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) umfangreiche Leistungen wie zum Beispiel: 3D Design, Brand Identity Design, Brand Strategy, Exhibition Design, Film & Motion Design, Graphic Design, Marketing Campaigning, Naming, Online Shop Design & Development, Photo & Content Production, Print Media, Public Relations, Signage & Environmental Graphics, UI/UX Design, Webdesign & Development.
2. Geltungsbereich
2.1 wagemut erbringt sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem AG ausschließlich auf Grundlage der nachfolgend benannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf.
2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG oder Dritter gelten nur insoweit, als wagemut ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
3. Vertragsschluss / Vertragsdurchführung
3.1 Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des seitens wagemut getätigten Angebotes zustande. An Angebote ist wagemut zwei Wochen gebunden.
3.2 Beauftragung, Änderungen, Ergänzungen, Preis- und Leistungsangaben durch wagemut bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündlich erteilte Aufträge und Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie durch wagemut schriftlich bestätigt werden und der AG nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang der Bestätigung schriftlich widerspricht. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss.
3.3 wagemut ist berechtigt, den Vertrag im Ganzen auf einen Dritten zu übertragen (Vertragsübernahme). Dem AG steht in diesem Fall das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
3.4 wagemut ist berechtigt, sich der Hilfe Dritter zu bedienen und diesbezügliche Rechte und Pflichten zur Durchführung des Vertrags auf Dritte als Erfüllungsgehilfen zu übertragen.
3.5 Der AG ist nicht berechtigt, seitens wagemut erbrachte Leistungen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von wagemut an Dritte zu übertragen, weiterzugeben oder zu veräußern. Eine Verweigerung der Zustimmung begründet keinerlei Ansprüche des AG gegenüber wagemut.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Honorare sind in Euro zu zahlen, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.
4.2 Sämtliche Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungszugang an wagemut zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn wagemut innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Zahlungen können nach Wahl von wagemut auf andere noch offen stehende Forderungen verrechnet werden.
4.3 Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen durch den AG ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des AG soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zwischen AG und wagemut an Dritte ist nur mit Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei zulässig.
4.4 Der AG erteilt seine Zustimmung zur elektronischen Übermittlung von Rechnungen und Nutzungsnachweisen.
4.5 Der AG hat etwaige Einwendungen gegen Rechnungen von wagemut schriftlich innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung gegenüber wagemut geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Einwendungen nur geltend gemacht werden, wenn der AG ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
4.6 Bis zur vollständigen Zahlung der in Rechnung gestellten Leistungen bleiben sämtliche Rechte (Nutzungs-, Lizenzrechte etc.) an den von wagemut erbrachten Leistungen bei wagemut. Gleiches gilt für Waren und gelieferte Gewerke. Diese bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum von wagemut.
4.7 Verträge, deren Berechnungsgrundlage zeitbasiert ist, werden monatlich, am Anfang des jeweiligen Folgemonats der erbrachten Leistung, oder nach erfolgreicher Fertigstellung erfasst und abgerechnet. Größere Arbeiten, die im Rahmen solcher Verträge realisiert werden sollen, werden im Vorfeld in Abstimmung mit dem AG projektiert und mit einer Prognose zum Zeitaufwand schriftlich kommuniziert. Erst nach Freigabe der Prognose durch den AG darf wagemut mit den Arbeiten beginnen. Im Falle der Stornierung eines solchen Projekts behält sich wagemut vor, bis zu 50% der verbleibenden, projektierten Stunden zur Projektauflösung in Rechnung zu stellen. Der zeitbasierte Vertrag selbst bleibt davon unberührt.
5. Preisänderungen / Preiserhöhung / Stundensätze
wagemut behält sich vor, vereinbarte Preise während der Vertragslaufzeit, jedoch nicht vor Ablauf von 4 Monaten seit Inkrafttreten des jeweiligen Vertrags, zu ändern. Eine solche Änderung tritt, falls der AG nicht gemäß Ziffer 7.3 kündigt, 3 Monate nach Ablauf des Monats in Kraft, in welchem sie dem AG mitgeteilt wurde.
Es gelten die nachfolgenden Stundensätze als vereinbart, sofern nichts anderes vertraglich fixiert ist:
Design (gestalterische Arbeiten) EUR 109,00 Std.
Entwicklung/Programmierung EUR 109,00 Std.
Consulting (konzeptionelle Fachberatung) EUR 109,00 Std.
Kampagnen-/Suchmaschinen-Optimierung EUR 109,00 Std.
3D-Contenterstellung EUR 139,00 Std.
3D-Rendering EUR 50,00 Std.
Reisekosten EUR 0,49/km (oneway)
6. Abnahme
6.1 Eine Abnahme erfolgt nur, wenn dies schriftlich zwischen den Parteien vereinbart ist. Ist eine Abnahme vereinbart, meldet wagemut dem AG schriftlich die Abnahmebereitschaft. Die Abnahme ist sodann innerhalb einer Frist von 5 Tagen durchzuführen. Sie darf nicht wegen solcher Mängel verweigert werden, die die Funktionsfähigkeit der Leistung nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt.
6.2 Erfolgt die Abnahme aus Gründen, die wagemut nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Meldung der Abnahmebereitschaft durch wagemut, so gilt die Abnahme mit Ablauf dieser Frist als erfolgt.
6.3 Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald der AG die Leistungen von wagemut in Benutzung genommen hat.
7. Kündigung
7.1 Die Mindestlaufzeit von Service- und Hosting- Dienstleistungsverträgen beträgt ein Jahr, beginnend mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Leistungserbringung. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn und soweit nicht eine Vertragspartei spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigt. Die Kündigung erfolgt durch eingeschriebenen Brief. Die Kündigung kann auf einzelne beauftragte Leistungen beschränkt werden.
7.2 Während seiner Laufzeit ist der Vertrag für beide Parteien nur aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB kündbar. Als wichtige Gründe gelten insbesondere – jedoch nicht abschließend aufgezählt:
die schwere Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten; die Verbreitung von Daten oder Angeboten durch den AG mit pornographischen, jugendgefährdenden oder gegen die freiheitlichen Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen den Inhalten über die von wagemut zur Verfügung gestellte Infrastruktur;
bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare technische Hindernisse, die die Weiterführung der Leistungen unmöglich machen;
wenn über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet und dieses nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen zurückgenommen wird, oder die Einleitung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt oder die jeweilige Vertragspartei liquidiert wird;
die Übertragung des Vertrags als Ganzes auf einen Dritten (Vertragsübernahme);
7.3 Der AG ist ferner berechtigt, den Vertrag nach Mitteilung einer einseitigen Preiserhöhung durch wagemut unter Einhaltung einer Frist von einem Monat vor Inkrafttreten der Erhöhung schriftlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu kündigen.
8. Leistungsumfang
8.1 wagemut verpflichtet sich, sämtliche Leistungen in höchster Qualität und nach dem anerkannten Stand der Technik zu erbringen.
8.2 Setzt die Leistungserbringung durch wagemut Tätigkeiten Dritter voraus, die nicht im Einflussbereich wagemut liegen, kann wagemut Lieferzeiten verlängern oder Abstand vom Vertrag nehmen, wenn und soweit die Tätigkeiten Dritter nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß erbracht werden können. wagemut wird den AG, soweit möglich und zumutbar, unverzüglich darüber unterrichten.
8.3 Betriebsstörungen, die durch unberechtigte oder fehlerhafte Nutzung von wagemut-Diensten durch den AG entstehen, berechtigen wagemut, den AG bis zur Behebung der Störung von der Nutzung des Dienstes auszuschließen. Diesbezügliche, wagemut gesondert entstehende Aufwendungen für die Beseitigung der Störung trägt der AG.
9. Pflichten und Obliegenheiten des AG
9.1 Der AG ist verpflichtet, wagemut nach Kräften bei der Durchführung des Vertragsverhältnisses zu unterstützen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Einholung von notwendigen Informationen und Genehmigungen, die Verschaffung des Zutritts zu den betriebenen Netzeinrichtungen, die Zurverfügungstellung der ggfs. notwendigen und geeigneten Räumlichkeiten, sowie der notwendigen Telefonleitungen und Stromversorgung.
9.2 Der AG verpflichtet sich, der Systemsicherheit Rechnung zu tragen. Er ist für die verantwortungsvolle und sichere Verwahrung sämtlicher vertraulicher Informationen, insbesondere der Benutzerkennungen, Passwörter oder Zugangscodes verantwortlich. Auf Verlangen hat der AG Passwörter etc. unverzüglich zu ändern. Liegen Anhaltspunkte für die missbräuchliche Nutzung der Benutzerkennung und / oder des Passwortes vor, hat der AG wagemut unverzüglich zu informieren.
9.3 Der AG ist nicht berechtigt Passwörter zur Nutzung von wagemut – Diensten Dritten auszuhändigen.
9.4 Der AG verpflichtet sich, eine unnötige Belastung des Servers (beispielsweise durch mangelhaft programmierte Skripte etc.) zu vermeiden. Sollte die Funktionsfähigkeit des Servers durch derartige Seiten beeinträchtigt werden, ist wagemut berechtigt, den Zugang des AG oder Dritter zu diesen Seiten zu unterbinden. wagemut wird den AG umgehend darüber informieren und den Zugang nach Behebung des Problems unverzüglich wieder herstellen.
9.5 Zur Verfügung gestellte Einrichtungen und Gewerke bleiben im Eigentum von wagemut und sind vom AG umgehend nach Vertragsbeendigung an wagemut herauszugeben. Dies gilt nicht, soweit ausdrücklich und schriftlich ein Eigentumsübergang zwischen den Parteien vereinbart wurde.
9.6 Der AG ist verpflichtet, wagemut bei der Durchführung des Vertragsverhältnisses zu unterstützen. Dies bezieht sich insbesondere auf die im Auftrag festgelegte Anlieferung von Text-, Bild-, Video- und Audiomaterialien, die zur Vertragsdurchführung notwendig sind. Angeforderte Materialien sind, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, innerhalb von 10 Werktagen anzuliefern.
9.7 Der AG verpflichtet sich, zur Revision erhaltene Entwürfe, Prototypen, Wireframes, oder Präsentationen unverzüglich zu sichten und sich innerhalb von 10 Werktagen zu diesen zu äußern.
9.8 Wagemut behält sich vor, bei verschuldetem Verzug aus den Punkten 9.6 und 9.7 seitens des AG, eine Bereitstellungspauschale für Um- und Neuplanung pro überfälliger Woche, in Rechnung zu stellen.
Die Höhe dieser Bereitstellungspauschale orientiert sich an 0,5 Tagessätzen der jeweiligen, der Projektphase zugeordneten Mitarbeitern.
10. Haftung
Die Ansprüche des AG auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach dieser Regelung:
10.1 Die Haftung von wagemut oder Erfüllungsgehilfen erstreckt sich nur auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichverletzungen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet wagemut nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung (Kardinalpflicht) ist. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach beschränkt auf das Dreifache, der zwischen wagemut und dem AG vereinbarten Vergütung begrenzt.
10.3 Ansprüche des AG auf Ersatz des mittelbaren Schadens, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.
10.4 Die Haftung für Datenverlust wird auf den vertragstypischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn, es liegt eine der Voraussetzungen nach Ziffer 10.1 oder 10.2 vor.
10.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.6 wagemut haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefon- / ISDN / DSL-Leitungen zu seinem Server bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich von wagemut stehen.
11. Mängelansprüche
11.1 wagemut steht dafür ein, dass sämtliche Leistungen im Wesentlichen erfüllt und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen sowie nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden und / oder Störungen, die dadurch verursacht werden, dass der AG schuldhaft gegen Bestimmungen des bestehenden Vertragsverhältnisses verstößt oder vom AG beauftragte Dritte ohne schriftliche Zustimmung von wagemut Änderungen oder Bearbeitungen an den Leistungen von wagemut vornehmen.
Der AG wird wagemut auf Anforderung nach Kräften durch qualifizierte Mitarbeiter bei der Ermittlung und Beseitigung von Fehlern unterstützen. Die Kosten für die Fehlerermittlung werden dem AG gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, der Fehler beruht auf einer mangelhaften Leistung von wagemut.
11.2 Tritt an den von wagemut erbrachten Leistungen ein Mangel auf, wird wagemut diesen innerhalb angemessener Zeit nach seiner Wahl entweder beseitigen oder die beanstandete Leistung von Neuem mangelfrei erbringen (Nacherfüllung).
11.3 Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, insbesondere weil der Mangel trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben oder umgangen wird, die Nacherfüllung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der AG den Preis dieser Leistung mindern.
11.4 Weitergehende Ansprüche des AG, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von wagemut sowie im Falle der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.
11.5 Der AG teilt wagemut offenkundige Mängel schriftlich oder per E-Mail innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Abnahme der Leistung mit. Unterlässt der AG diese Mitteilung, erlöschen seine Mängelansprüche zwei Wochen nachdem er den Mangel festgestellt hat. Dies gilt nicht bei Arglist von wagemut.
11.6 Schadensersatzansprüche verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
12. Rechte Dritter / Kennzeichnung
12.1 wagemut ist eine eingetragene Marke der wagemut GmbH. Die wagemut-Marke darf nicht ohne die vorherige, schriftliche Genehmigung der wagemut GmbH verwendet werden. wagemut ist für die Inhalte –insbesondere Homepageinhalte-, die der AG bereitstellt nicht verantwortlich. Insbesondere ist wagemut nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der AG steht dafür ein, dass die übermittelten Produkte und Dateien frei von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten, Lizenzrechten, Namens- und Markenrechten, sind, die eine Nutzung / Bearbeitung entsprechend dem vertraglich festgelegten Umfang einschränken oder ausschließen. Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Rechtsverletzungen geltend machen. Der AG stellt wagemut bei einer Geltendmachung derartiger Ansprüche Dritter von sämtlichen Kosten und Schadensersatzbeträgen frei. Er trägt im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung sämtliche diesbezügliche Kosten.
12.2 Bei der Verschaffung und / oder Pflege von Domains wird lediglich der AG berechtigt und verpflichtet. wagemut steht in soweit weder für die Verschaffung einer bestimmten Domain, noch dafür ein, dass die beantragte Domain frei von Rechten Dritter ist. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen wagemut und dem AG lässt das Vertragsverhältnis zwischen AG und Domainveräußerer unberührt. Der AG stellt wagemut insoweit gegenüber Dritten frei. Diese Regelung gilt für durch wagemut an den AG vermittelte SSL-Zertifikate entsprechend.
12.3 Der AG ist verpflichtet, Dienste, die er zur Nutzung bereithält oder zu denen er Zugang zur Nutzung vermittelt, gemäß dem TDG, bzw. MDStV mit einer Anbieterkennzeichnung zu versehen.
12.4 Der AG ist verpflichtet, deutlich auf die von ihm festgelegten Nutzungs- und Schutzrechte hinzuweisen. Die entsprechenden Hinweise müssen für Dritte offensichtlich sein und vor dem Zugriff auf solche Art geschützter Informationen bekannt gegeben werden.
13. Nutzungsrechte
13.1 wagemut und der AG sind sich darüber einig, dass die zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Rechte wechselseitig eingeräumt bzw. für die Durchführung entsprechender Nutzungshandlungen gestattet werden und zwar in dem Umfang wie dies vereinbart oder notwendig ist. Sie werden alle Erklärungen abgeben oder Rechtshandlungen vornehmen, die hierzu erforderlich sind.
13.2 Die Werke von wagemut dürfen nur in der vereinbarten Nutzungsart, zu dem vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom AG bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der AG bzw. Verwerter mit der Zahlung des vollständigen Honorars. Ausgenommen hiervon sind Moodboards die eine Vorstufe bzw. ein Hilfsmittel im Gestaltungsprozess darstellen, um eine bestimmte Stimmung oder ein Gefühl zu visualisieren und zu kommunizieren. Selbst nach Zahlung des vollständigen Honorars bedarf es vor der Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte der Einwilligung von wagemut. Über den Umfang der Nutzung steht wagemut ein Auskunftsanspruch zu. Die Herausgabe offener Dateien sind kein Vertragsbestandteil.
13.3 Der Auftraggeber erklärt sich bereit, wagemut die Nutzung der erstellten Leistungen und Projektarbeiten, veröffentlicht oder unveröffentlicht, zum Zwecke der Eigenwerbung freizugeben.
14. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien werden die ihnen obliegenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, des Telemediengesetzes und des Telekommunikationsgesetzes) beachten und vertrauliche bzw. personenbezogene Daten nicht unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörendem Zweck verarbeiten, bekannt geben, zugänglich machen, oder sonst nutzen. Diese Pflichten bestehen auch nach Beendigung dieses Vertrags fort.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch und insbesondere für eine Abänderung dieser Schriftformvorschrift.
15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.3 Als Gerichtsstand gilt Düsseldorf als vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Unberührt bleiben gesetzliche Bestimmungen über einen abweichenden ausschließlichen Gerichtsstand. wagemut ist jedoch berechtigt, den AG auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
15.4 Erfüllungsort ist Düsseldorf.
15.5 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, gilt das gleiche. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die dem Willen der Vertragsparteien sowie dem Sinn und Zweck des Vertrags entsprechen würde, sofern die Vertragsparteien bei dem Abschluss des Vertrags den Punkt bedacht hätten.
(Stand: September 2022)